Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrücklage
Beim Erwerb eines Grundstücks mindert die übernommene Instandhaltungsrücklage nicht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
Praxis-Beispiel:
Die
Beim Erwerb eines Grundstücks mindert die übernommene Instandhaltungsrücklage nicht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
Praxis-Beispiel:
Die